AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sandra Wiblishauser Boutique Salon

Verspätungen

Bei Verspätungen kann sich die Behandlungszeit verkürzen, um den planmäßigen Beginn der darauffolgenden Behandlung zu gewährleisten. Die Kundin/ der Kunde hat auf die, durch eigenes Verschulden verkürzte Behandlungszeit keinen Ersatzanspruch.

Storno/ Umbuchung / Nicht einhalten des Termins

Unser Anliegen ist es für unsere Kundinnen und Kunden einen qualitativ bestmöglichen Service anzubieten. Hierfür sind wir auf stabile Umsätze angewiesen.

Um dies zu gewährleisten und uns vor Umsatzausfällen zu schützen, hat der Gesetzgeber im §615 BGB die Möglichkeit geschaffen für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu berechnen.

Die gebuchten Behandlungen werden speziell für den/ die jeweiligen Kunden/ Kundin reserviert. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, ist dieser möglichst rechtzeitig abzusagen, damit der Termin an eine andere Kundin/ einen anderen Kunden neu vergeben werden kann. Absagen sind bis zu 48h vor Terminbeginn kostenfrei.

Bei kurzfristigen Absagen (innerhalb 24h vor Terminbeginn) versuchen wir gerne den Termin neu zu vergeben. Wenn das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte der Termin nicht anderweitig vergeben werden können und die Terminlücke bleibt bestehen, behalten wir uns vor, eine 50% Stornogebühr auf den ursprünglich gebuchten Service zu erheben.

Falls der Termin ohne Absage nicht wahrgenommen wird, wird eine Ausfallgebühr von 100% des Terminpreises in Rechnung gestellt.

Die Absageregelung gilt unabhängig vom Grund der Absage.

Vertragsverhältnis

Sobald mit dem Salon Sandra Wiblishauser  ein Termin per Whatsapp, Instagram, Email, Telefonisch oder vor Ort gebucht wird, kommt ein Vertrag in Form eines Dienstvertrages gem. §611 ff BGB zustande. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (zB Schriftform) ist für das Zustandekommen des Vertrags nicht erforderlich. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages ist der Salon dazu verpflichtet, die für die Dienstleistung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Personal zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren wird ausreichend Zeit reserviert. Im Gegenzug wird  der vereinbarte Vergütungsanspruch (gem. aktueller Preisliste) für die Dienstleistung fällig.